Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Beschreibung der Dienstleistung

Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Es kann daher hierüber keine Auskunft erteilt werden. Die Meldebehörde erteilt auf Antrag aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen die folgenden Melderegisterauskünfte.

 

1. Einfache Melderegisterauskunft (Regelfall der Auskünfte):

Über einzelne bestimmte Einwohner/innen wird Auskunft erteilt über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften

Kontakt

Herr M. Lehmann

Ordnungsamt – Meldebehörde

Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201

m.lehmann@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

2. Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf zusätzlich zu den unter 1. genannten Daten erteilt werden:
Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlichen Vertreter sowie Sterbetag und -ort.

3. Gruppenauskunft

Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.

Notwendige Unterlagen

Auskünfte können formlos beantragt werden. Sie dürfen nur erteilt werden, wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Identifizierungshinweise über die gesuchte Person enthält, damit die Meldebehörde bei der Auskunftserteilung jede Verwechslung ausschließen kann. Deshalb sind die ausgeschriebenen Vornamen, der Familienname und das Geburtsdatum oder ersatzweise die (letzten) Anschriften anzugeben. Werden erweiterte Melderegisterauskünfte beantragt, ist das berechtigte Interesse an den gewünschten Daten zu begründen.

Allgemeine Gebühren-Informationen

einfache Meldeauskunft 13,00 EUR
erweiterte Meldeauskunft 14,00 EUR

Dienstleistungen der Meldebehörde

Anmeldung

Aufenthalts- & Melde-bescheinigung

Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Auskunfts-sperre

Beglaubigung

Führungs-zeugnis

Personalausweis

Reisepass

Statusänderung

Umzugsmeldung

Untersuchungs-berechtigungs-schein

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.