Beglaubigung
Beschreibung der Dienstleistung
Abschriften, Ablichtungen und ähnliches beglaubigen.
Beglaubigung von Unterschriften. Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien oder Abschriften nur, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist.
Notwendige Unterlagen
Original der zu beglaubigenden Urkunden
Kontakt
Herr M. Lehmann
Ordnungsamt – Meldebehörde
Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201
Frau Veit
Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201
Allgemeine Gebühren-Informationen
Gebühren werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung erhoben.
Alle beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen, die zur Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten) benötigt werden, sind kostenfrei.
Dienstleistungen der Meldebehörde
Anmeldung
Aufenthalts- & Melde-bescheinigung
Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)
Auskunfts-sperre
Beglaubigung
Führungs-zeugnis
Personalausweis
Reisepass
Statusänderung
Umzugsmeldung
Untersuchungs-berechtigungs-schein
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
