Führungszeugnis

Beschreibung der Dienstleistung

Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses.

Ein Führungszeugnis wird beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Bonn beantragt. Dort werden alle gerichtlich ausgesprochenen Straftatbestände eingetragen.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden (Belegart „O“), sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart „N“) benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.

Kontakt

Herr M. Lehmann

Ordnungsamt – Meldebehörde

Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201

m.lehmann@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

Besonderheiten:

Voraussetzungen:

Vollendung des 14. Lebensjahres und mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet. Der Geburtsname der Mutter wird benötigt.

Für eigene Kontaktaufnahme:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dienststelle Bundeszentralregister – 53169 Bonn

Bearbeitungsfristen:

Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)

Notwendige Unterlagen

persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Allgemeine Gebühren-Informationen

13,00 EUR

Allgemeine Gebühren-Informationen

Führungszeugnis (pdf)

Dienstleistungen der Meldebehörde

Anmeldung

Aufenthalts- & Melde-bescheinigung

Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Auskunfts-sperre

Beglaubigung

Führungs-zeugnis

Personalausweis

Reisepass

Statusänderung

Umzugsmeldung

Untersuchungs-berechtigungs-schein

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.