Führungszeugnis
Beschreibung der Dienstleistung
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses.
Ein Führungszeugnis wird beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Bonn beantragt. Dort werden alle gerichtlich ausgesprochenen Straftatbestände eingetragen.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden (Belegart „O“), sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart „N“) benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
Kontakt
Herr M. Lehmann
Ordnungsamt – Meldebehörde
Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201
Frau Veit
Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201
Besonderheiten:
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres und mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet. Der Geburtsname der Mutter wird benötigt.
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dienststelle Bundeszentralregister – 53169 Bonn
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)
Notwendige Unterlagen
persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Allgemeine Gebühren-Informationen
13,00 EUR
Allgemeine Gebühren-Informationen
Führungszeugnis (pdf)
Dienstleistungen der Meldebehörde
Anmeldung
Aufenthalts- & Melde-bescheinigung
Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)
Auskunfts-sperre
Beglaubigung
Führungs-zeugnis
Personalausweis
Reisepass
Statusänderung
Umzugsmeldung
Untersuchungs-berechtigungs-schein
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
