Reisepass
Beschreibung der Dienstleistung
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen, soweit das Reiseland den Besitz eines Reisepasses vorschreibt.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Auslastung der Druckerei. Wenn Sie einen Pass kurzfristig benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Kontakt
Herr M. Lehmann
Ordnungsamt – Meldebehörde
Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201
Frau Veit
Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201
Notwendige Unterlagen
– Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis)
– bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
Allgemeine Gebühren-Informationen
vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass (1 Jahr Gültigkeit) 26,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 EUR
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
Reisepass Express 32 Seiten, unter 24, 69,50 €
Reisepass Express 32 Seiten 102,00 €
Reisepass 48 Seiten, unter 24, 59,50 €
Reisepass 48 Seiten 92,00 €
Reisepass Express 48 Seiten, unter 24, 91,50 €
Reisepass Express 48 Seiten 124,00 €
Dienstleistungen der Meldebehörde
Anmeldung
Aufenthalts- & Melde-bescheinigung
Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)
Auskunfts-sperre
Beglaubigung
Führungs-zeugnis
Personalausweis
Reisepass
Statusänderung
Umzugsmeldung
Untersuchungs-berechtigungs-schein
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
