Beglaubigung

Beschreibung der Dienstleistung

Abschriften, Ablichtungen und ähnliches beglaubigen.
Beglaubigung von Unterschriften. Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien oder Abschriften nur, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist.

Notwendige Unterlagen

Original der zu beglaubigenden Urkunden

Kontakt

Herr M. Lehmann

Ordnungsamt – Meldebehörde

Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201

m.lehmann@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung erhoben.

Alle beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen, die zur Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten) benötigt werden, sind kostenfrei.

Dienstleistungen der Meldebehörde

Anmeldung

Aufenthalts- & Melde-bescheinigung

Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Auskunfts-sperre

Beglaubigung

Führungs-zeugnis

Personalausweis

Reisepass

Statusänderung

Umzugsmeldung

Untersuchungs-berechtigungs-schein

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.