Gewerbesteuer

Beschreibung der Dienstleistung

Die Gemeinde erhebt Gewerbesteuer von den im Gemeindegebiet liegenden Gewerbebetrieben. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt auf der Grundlage des Gewerbeertrages den Steuermessbetrag. Durch Vervielfältigung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch die Gemeinde festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde beschlossen.

Kontakt

Frau Schnellhardt

Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern

Telefon: 036074 77-124
Telefax: 036074 77-200

schnellhardt@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Sander

Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern, Mieten

Telefon: 036074 77-125
Telefax: 036074 77-200

sander@eichsfeld-wipperaue.de

Der Hebesatz beträgt für die einzelnen Gemeinden:

Gemeinde Breitenworbis

395 %

Gemeinde Buhla

395 %

Gemeinde Gernrode

400 %

Gemeinde Haynrode

400 %

Gemeinde Kirchworbis

395 %

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.