Gewerbesteuer
Beschreibung der Dienstleistung
Die Gemeinde erhebt Gewerbesteuer von den im Gemeindegebiet liegenden Gewerbebetrieben. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt auf der Grundlage des Gewerbeertrages den Steuermessbetrag. Durch Vervielfältigung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch die Gemeinde festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde beschlossen.
Kontakt
Frau Schnellhardt
Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern
Telefon: 036074 77-124
Telefax: 036074 77-200
Frau Sander
Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern, Mieten
Telefon: 036074 77-125
Telefax: 036074 77-200
Der Hebesatz beträgt für die einzelnen Gemeinden:
Gemeinde Breitenworbis
Gemeinde Buhla
Gemeinde Gernrode
400 %
Gemeinde Haynrode
400 %
Gemeinde Kirchworbis
395 %
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
