Hundesteuer
Beschreibung der Dienstleistung
Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im jeweiligen Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung unverzüglich schriftlich anzumelden. Entsprechend § 2 der jeweiligen Hundesteuersatzung kann auf Antrag über eine Steuerbefreiung entschieden werden.
Steuerfrei ist das Halten von
1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser- Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
7. Hunden in Tierhandlungen.
Kontakt
Frau Schnellhardt
Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern
Telefon: 036074 77-124
Telefax: 036074 77-200
Frau Sander
Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern, Mieten
Telefon: 036074 77-125
Telefax: 036074 77-200
Steuersätze ab 1.1.2019 (gültig für alle Gemeinden der VG)
1. für den ersten Hund
2. für den zweiten Hund
3. für jeden weiteren Hund
60,00 €
4. für den ersten gefährlichen Hund
540,00 €
5. für jeden weiteren gefährlichen Hund
720,00 €
Notwendige Unterlagen
An- bzw. Abmeldung per Formular (schriftlich oder online)
bei Anmeldung Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung und eine tierärztliche Bescheinigung über die Anbringung eines elektronischen Identifizierungs-Chips
Formulare
Hundeanmeldung
Hundeabmeldung
Online-Antragstellung zur An- oder Abmeldung eines Hundes
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
