Hundesteuer

Beschreibung der Dienstleistung

Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im jeweiligen Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung unverzüglich schriftlich anzumelden. Entsprechend § 2 der jeweiligen Hundesteuersatzung kann auf Antrag über eine Steuerbefreiung entschieden werden.

Steuerfrei ist das Halten von

1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,

2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser- Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,

3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,

4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,

5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,

6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,

7. Hunden in Tierhandlungen.

Kontakt

Frau Schnellhardt

Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern

Telefon: 036074 77-124
Telefax: 036074 77-200

schnellhardt@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Sander

Finanzverwaltung – Haushalt, Steuern, Mieten

Telefon: 036074 77-125
Telefax: 036074 77-200

sander@eichsfeld-wipperaue.de

Steuersätze ab 1.1.2019 (gültig für alle Gemeinden der VG)

1. für den ersten Hund

42,00 €

2. für den zweiten Hund

48,00 €

3. für jeden weiteren Hund

60,00 €

4. für den ersten gefährlichen Hund

540,00 €

5. für jeden weiteren gefährlichen Hund

720,00 €

Notwendige Unterlagen

An- bzw. Abmeldung per Formular (schriftlich oder online)

bei Anmeldung Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung und eine tierärztliche Bescheinigung über die Anbringung eines elektronischen Identifizierungs-Chips

Formulare

Hundeanmeldung

Hundeabmeldung

Online-Antragstellung zur An- oder Abmeldung eines Hundes

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.