Statusänderung
Beschreibung der Dienstleistung
Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes
Besonderheiten:
Statusänderungen des Wohnsitzes:
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Stadt soll alleinige Wohnung werden oder
die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder
die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Wenn die Hauptwohnung in dieser Kommune Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Kontakt
Herr M. Lehmann
Ordnungsamt – Meldebehörde
Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201
Frau Veit
Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201
Notwendige Unterlagen
– Erklärungsvordruck (wird bei Statusänderungen vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt)
– Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.)
Dienstleistungen der Meldebehörde
Anmeldung
Aufenthalts- & Melde-bescheinigung
Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)
Auskunfts-sperre
Beglaubigung
Führungs-zeugnis
Personalausweis
Reisepass
Statusänderung
Umzugsmeldung
Untersuchungs-berechtigungs-schein
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
