Umzugsmeldung
Beschreibung der Dienstleistung
Ummeldung von Einwohnern innerhalb einer Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld- Wipperaue“
Besonderheiten:
Für einen Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld- Wipperaue“ ist anstelle der sonst erforderlichen Anmeldung ein vereinfachter Umzugsmeldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zuzuleiten. Dies gilt nicht, wenn mit dem Umzug ein Wechsel des Wohnungsstatus (Nebenwohnung wird Hauptwohnung) verbunden ist. Die Umzugsmeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Für Entmündigte obliegt die Meldepflicht dem Vormund, für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, dem Betreuer.
Kontakt
Herr M. Lehmann
Ordnungsamt – Meldebehörde
Telefon: 036074 77-131
Telefax: 036074 77-201
Frau Veit
Ordnungsamt – Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201
Notwendige Unterlagen
ausgefüllte und unterschriebene Umzugsmeldung
Personalausweis
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei
Formulare
Umzugsmeldung
Dienstleistungen der Meldebehörde
Anmeldung
Aufenthalts- & Melde-bescheinigung
Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)
Auskunfts-sperre
Beglaubigung
Führungs-zeugnis
Personalausweis
Reisepass
Statusänderung
Umzugsmeldung
Untersuchungs-berechtigungs-schein
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
